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LG Hamburg, 12.12.2005 - 1 Ss 41/06 |
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Verfahrensgang
- LG Hamburg, 12.12.2005 - 1 Ss 41/06
- OLG Hamburg, 16.03.2006 - III-23/06
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamburg, 16.03.2006 - III-23/06
Verfahren bei unzulässiger Sachentscheidung: Berufungsurteil nach verspätet …
III - 23/06 1 Ss 41/06. - KG, 04.05.2018 - 121 Ss 33/18 Diese Möglichkeit ist (auch) eröffnet, wenn keine ausreichenden Feststellungen zu den tatsächlichen Grundlagen einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung getroffen worden sind (vgl. Senat, Urteil vom 22. März 2007 - [4] 1 Ss 41/06 [30/06] - m.w.Nachw.) Die Prüfung, ob in die erforderliche Bildung einer Gesamt(freiheits)strafe aus den im angefochtenen Urteil festgesetzten, nunmehr rechtskräftigen Einzelfreiheitsstrafen neben der Geldstrafe aus dem Urteil vom 28. August 2017 auch die Geldstrafe aus dem Urteil vom 22. April 2016 einzubeziehen ist oder ob insoweit ein Härteausgleich vorzunehmen ist, und die Bildung der Gesamtstrafe obliegt damit dem nach § 462a Abs. 3 StPO zuständigen Gericht, das auch erneut über die Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56 StGB ) zu entscheiden haben wird.
- KG, 01.04.2009 - 1 Ss 102/09
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe: Erforderliche Feststellungen in den …
In den Urteilsgründen ist ausdrücklich festzustellen, dass die in einer früheren Verurteilung erkannte, nach § 55 Abs. 1 StGB gesamtstrafenfähige Strafe vor der neuerlichen Verurteilung nicht vollstreckt, verjährt oder erlassen worden ist (vgl. KG, Urteil vom 22. März 2007 - (4) 1 Ss 41/06 (30/06) m.w.N.).